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Vogelgrippe

Informationen und Hilfe rund um das Thema H5N1.

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Definition

Inhalts­ver­zeich­nis

  • 1 Vogel­grip­pe – eine Virus­er­kran­kung bei Mensch und Tier.
  • 2 Inku­ba­ti­ons­zeit bei Vogel­grip­pe beträgt etwa eine Woche.
  • 3 Medi­ka­men­te gegen Vogel­grip­pe müs­sen regel­mä­ßig ein­ge­nom­men werden.
  • 4 Kei­ne über­trie­be­ne Panik vor der Vogel­grip­pe notwendig.
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Vogelgrippe – eine Viruserkrankung bei Mensch und Tier.

Bei der Vogel­grip­pe han­delt es sich um eine Virus­in­fek­ti­on die sowohl bei Men­schen, als auch bei Tie­ren auf­tre­ten kann. Am Häu­figs­ten wird Geflü­gel von der Krank­heit befal­len, die Über­tra­gung auf den Men­schen ist aller­dings äußerst sel­ten. Ein Anste­ckungs­ri­si­ko besteht beson­ders bei direk­tem Kon­takt zu Geflü­gel, der Ver­zehr des Flei­sches ist unge­fähr­lich, wenn die­ses nur kom­plett gar ver­zehrt wird. Bei der Ver­wen­dung von tie­ri­schen Pro­duk­ten wie Eiern soll­te eben­falls dar­auf geach­tet wer­den, kei­ner­lei rohe Pro­duk­te zu ver­zeh­ren. Aus­ge­löst wird die Vogel­grip­pe durch Influ­en­za-Viren, es han­delt sich um eine Unter­art der regu­lä­ren Grip­pe­vi­ren. Am häu­figs­ten von Vogel­grip­pe betrof­fen sind Men­schen, die in direk­tem Kon­takt zu Geflü­gel ste­hen. Hier­zu gehö­ren Tier­me­di­zi­ner, Schlach­ter und ins­be­son­de­re auch Arbei­ter die für die Rei­ni­gung der Unter­künf­te ver­ant­wort­lich sind.

Inkubationszeit bei Vogelgrippe beträgt etwa eine Woche.

Der Zeit­raum zwi­schen Infek­ti­on und Aus­bruch des Virus beträgt durch­schnitt­lich sie­ben Tage. Die meis­ten Pati­en­ten ver­mu­ten zunächst eine star­ke Erkäl­tung oder eine Grip­pe, die Dia­gno­se Vogel­grip­pe kann nur vom Arzt anhand eines Blut­tests gestellt wer­den. Anders als bei der regu­lä­ren Influ­en­za geht die Vogel­grip­pe mit weni­ger Erkäl­tungs­be­schwer­den, dafür aber mit einem aus­ge­präg­ten Schwä­che­ge­fühl und Magen-Darm-Sym­pto­men ein­her. Die Kör­per­tem­pe­ra­tur kann im Rah­men der Erkran­kung auf mehr als 40 Grad anstei­gen, in die­sem Fall ist die Ein­nah­me von fie­ber­sen­ken­den Medi­ka­men­ten zwin­gend erfor­der­lich. Sym­pto­me wie Durch­fall, Erbre­chen oder Übel­keit kön­nen kaum medi­ka­men­tös behan­delt wer­den, es wird Bett­ru­he in Kom­bi­na­ti­on mit leich­ter Kost emp­foh­len. Der erkrank­te Pati­ent soll­te unbe­dingt auf eine aus­rei­chen­de Flüs­sig­keits­zu­fuhr ach­ten, da Durch­fall und auch Fie­ber für aku­ten Was­ser­ver­lust sor­gen können.

Medikamente gegen Vogelgrippe müssen regelmäßig eingenommen werden.

Wird vom Arzt die Dia­gno­se Vogel­grip­pe gestellt, bekommt der Pati­ent ent­spre­chen­de Medi­ka­men­te ver­ord­net. Das Prä­pa­rat ers­ter Wahl ist Tami­f­lu, die­ses muss über einen Zeit­raum von min­des­tens vier­zehn Tagen ein­ge­nom­men wer­den. Durch die Ein­nah­me des Medi­ka­men­tes wird die Ver­brei­tung des Virus im Orga­nis­mus erschwert, gleich­zei­tig soll das Immun­sys­tem der betrof­fe­nen Per­son sta­bi­li­siert wer­den. Tami­f­lu soll­te kei­nes­falls ohne ärzt­li­che Ver­ord­nung ein­ge­nom­men wer­den, da die Gefahr einer Immu­ni­sie­rung besteht und dann im Ernst­fall kein Wir­kung mehr vor­han­den ist. Es ste­hen auf dem Markt Alter­na­tiv­prä­pa­ra­te gegen Vogel­grip­pe zur Ver­fü­gung, als wirk­sams­tes Mit­tel hat sich jedoch Tami­f­lu bewährt.

Keine übertriebene Panik vor der Vogelgrippe notwendig.

Als ers­te Fäl­le von Vogel­grip­pe beim Men­schen bekannt wur­den, ver­brei­te­te sich unter den teils ahnungs­lo­sen Ver­brau­chern schnell die Angst vor der Anste­ckung. Tat­säch­lich ist das Risi­ko jedoch sehr gering, wer nicht in direk­tem Kon­takt zu Geflü­gel steht, braucht eine Anste­ckung nicht zu befürch­ten. Bei Rei­sen ins Aus­land kann das Risi­ko einer Infek­ti­on mit weni­gen Vor­sichts­maß­nah­men nahe­zu völ­lig ein­ge­schränkt wer­den. Grund­sätz­lich gilt im Urlaub, kei­ne Spei­sen oder Geträn­ke unbe­kann­ter Her­kunft zu sich zu neh­men, beson­ders bei Geflü­gel ist dar­auf zu ach­ten, dass kei­ne rohen Fleisch­stü­cke kon­su­miert wer­den. Auch die hygie­ni­schen Ver­hält­nis­se in Restau­rants und Imbis­sen soll­te beach­tet wer­den. Fühlt sich der Kon­su­ment bezüg­lich der Sau­ber­keit unsi­cher, soll­te ein Besuch im ent­spre­chen­den Eta­blis­se­ment ver­mie­den wer­den. Bei Aus­lands­rei­sen soll­te das Trink­was­ser aus­schließ­lich abge­kocht ver­wen­det wer­den, da sich das Virus unter Umstän­den auch im Was­ser befin­den kann, wenn bei­spiels­wei­se Kot­par­ti­kel von Geflü­gel dar­in vor­han­den sind.

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